Attestausbildung Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (AGS)

Attestausbildung Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (AGS)

Die 2-jährige Attestausbildung zur Assistentin/ zum Assistenten Gesundheit und Soziales kann im Anschluss an die obligatorische Schulzeit absolviert werden. 

Die Ausbildung erfolgt an drei Lernorten: Lehrbetrieb, Schule und überbetriebliche Kurse (ÜK) und wird mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen.

Die Assistentin/ der Assistent Gesundheit und Soziales arbeitet in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie/er unterstützt Menschen mit körperlichen, geistigen oder sozialen Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags.

Einsatz- und Laufbahnmöglichkeiten:

Assistentinnen/ Assistenten Gesundheit und Soziales können:

  • in Altersheimen, Wohnheimen im Behindertenbereich, Spitälern, Kliniken, Pflegezentren oder der Spitex arbeiten.
  • nach erfolgreichem Abschluss als Assistentin/ Assistent Gesundheit und Soziales EBA die Ausbildungen Fachfrau/ Fachmann Gesundheit und Fachfrau/ Fachmann Betreuung EFZ bei entsprechender Eignung um ein Jahr verkürzt absolvieren.  

 

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Die Kompetenzabfolge AGS 1. Semester ist auf der Internetseite des ZAG (Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich) abrufbar: http://www.zag.zh.ch/pdf/gesundheitsoziales_kompetenzabfolge.pdf

Neue Leitung ÜK AGS

Bei Fragen zum Pilotprojekt Trampolin oder zur regulären Ausbildung AGS wenden Sie sich bitte an Frau Laure Stammbach:
Telefon 044 306 88 33
Email laure.stammbach@oda-g-zh.ch