Aufgaben
Der QuKo obliegen folgende Aufgaben:
- Erarbeiten und Einführen eines Qualitätsmanagementsystems für die Bildungsangebote des dritten Lernortes mit dem Ziel einer Zertifizierung der überbetrieblichen Kurse
- Periodische Überprüfung des Bildungsangebotes im dritten Lernort durch Befragungen bei:
- den Lernenden
- den Instruktorinnen und Instruktoren
- den Lehrbetrieben
- Auswertung und Beurteilung dieser Befragungen und das Vorschlagen von entsprechenden Massnahmen
- Durchführen von Kursbesuchen inklusive Auswertung und dem Vorschlagen von allfälligen Massnahmen
- Informationsaustausch zwischen den drei Lernorten
- Erstellen und Entscheiden über Bildungsinhalte bei den überbetrieblichen Kursen auf der Grundlage von Bildungsverordnung, Bildungsplan und nationalem Modelllehrgang
- Überprüfung und Abstimmung der Bildungsinhalte mit den Berufsfachschulen und den Lehrbetrieben mit dem Ziel eines ausgewogenen, kohärenten Bildungsangebotes
- Anpassen der Inhalte des Bildungsangebotes an die Erfordernisse der beruflichen Praxis und allfälliger neuer Rechtsgrundlagen
- Beratung und Unterstützung der Geschäftsstelle bei der Auswahl von Instruktoren
- Beratung des Vorstandes in Fragen des dritten Lernortes
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Aus den Statuten:
«Kommissionen sind ständige Fachgruppen, welche zur Begleitung bestimmter Aufgaben der OdA G ZH eingesetzt werden.»
Kommissionen werden vom Vorstand gewählt und erstatten ihm zu Handen der Delegiertenversammlung Bericht. Aufgaben und Organisation der Kommissionen werden in der Geschäftsordnung geregelt.
Für Sie bereitgestellt:
- Reglement QuKo
(PDF 22 KBytes)
