Vorstand
Gemäss Statuten umfasst der Vorstand der OdA G ZH mindestens fünf Personen.
Aktuell bilden sieben qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten aus dem Zürcher Gesundheitswesen den Vorstand.
Der Vorstand versteht sich als Gremium zur strategischen Führung und fühlt sich als solcher in erster Linie der OdA G ZH verpflichtet. Die Vertretung der Interessen der eigenen Mitglieschaftsinstitutionen ist ebenfalls wichtig, steht jedoch an zweiter Stelle.
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Aufgabenbereiche zuständig, die gesetzlich oder statutarisch nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind.
In den Aufgabenbereich des Vorstands fallen insbesondere:
- Die strategische Führung des Vereins
- Die Eingabe von Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
- Die Einberufung der Delegiertenversammlung
- Das Erstellen des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets zu Händen der Delegiertenversammlung
- Die Aufnahme und der Ausschluss von Partnerschaftsmitgliedern
- Der Erlass der Geschäftsordnung
- Die Wahl der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers
- Die Einsetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie die Wahl der Mitglieder
- Die Festlegung der Preise von Dienstleistungen
Der Vorstand kann Aufgaben an die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer oder an Dritte übertragen.
