Validierungsverfahren AGS EBA

Haben Sie erfahrene Mitarbeitende, welche ohne Berufsabschluss berufstätig sind? Ermutigen Sie diese, das eidgenössische Berufsattest als Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales im Validierungsverfahren zu erlangen.

Seit Anfang 2016 ist ein Berufsabschluss für Erwachsene zur Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales über das Validierungsverfahren möglich.

Im Validierungsverfahren weisen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre fachlichen Erfahrungen nach und dokumentieren schriftlich ihre Kompetenzen. Die eingereichten Dokumente werden von Experten beurteilt und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Lücken werden in der Ergänzenden Bildung geschlossen.
Eine Lehrstelle mit Anstellungsvertrag als AGS wird dabei nicht benötigt.

Das im Kanton Zürich angebotene Verfahren steht grundsätzlich Teilnehmenden aus der gesamten Deutschschweiz zur Verfügung.

Voraussetzungen zum Validierungsverfahren

  • Zulassungsvoraussetzungen sind fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre in einem Arbeitspensum von 80% im Tätigkeitsfeld der AGS.
  • Gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich. (mindestens Sprachniveau B1)
  • Gute Selbstorganisation und Durchhaltewillen.

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